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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung | Allgemeines
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen erfassen die Vermietung beweglicher Sachen durch den Vermieter.
    Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote sind freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des Vermieters. Die Unwirksamkeit oder Änderung einer dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
  1. Mietzeitraum
    Die Fotobox wird für ein vereinbartes Datum gemietet. Der Mietzeitraum erstreckt sich von der Abholung bzw. Lieferung der Fotobox bis zu deren Rückgabe bzw. Abholung
  2. Vergütung | Zahlungsvereinbarung
    Für den Verleih der Fotobox wird eine Gebühr in einer vorher vereinbarten Höhe erhoben. Die Zahlung kann bar oder durch Überweisung auf ein genanntes Konto erfolgen. Neukunden leisten 50% Vorkasse.
  3. Haftung | Gefahrübergang
    Die Gefahr geht mit der Abholung/Lieferung der Fotobox an den Mieter über.
    Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, oder dem Verlust der digitalen Bilddaten, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Liegt ein Mangel vor, so hat der Mieter die Möglichkeit einer unentgeltlichen Nachbesserung. Technische Defekte wie z. B. Absturz der Software oder ein plötzlich auftretender Defekt einer der Komponenten der Fotobox o. Ä. können nicht als Mangel beanstandet werden. Bei Ausfall der Fotobox oder einer der verbauten Komponenten besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Sollte die gemietete Leistung dadurch nicht erbracht werden können, entstehen dem Mieter keinerlei Zahlungsverpflichtungen.
    Für jegliche Schäden an der Fotobox und den darin verbauten Komponenten sowie den Accessoires haftet, nach Gefahrübergang, der Mieter.
  1. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
    Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Mieter verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
  1. Schlussbestimmungen | Salvatorische Klausel
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Für den Fall, dass der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieter als Gerichtsstand vereinbart.
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.